Für Dauergerüstanker lässt sich keine Zulassung erwirken.
KORO-Anker entsprechen dem Stand der Technik und sind rechnerisch nach baurechtlich eingeführten technischen Baubestimmungen nachweisbar.
Zu unseren Gerüstankern liegen spezifische Statiken vor.
Hinweis:
Befestigungsmaterial – wie Dübel und Zementmörtel – benötigen die Zulassung.
Die Statik unserer Dauergerüstanker steht bei Zustandekommen eines Lieferauftrages zur Verfügung.
Firmenadresse
Koro GmbH / Koro Patent-Halter
Verankerungstechnik
GF Karola Dittmer-Fuchs
Rotahornallee 5
63619 Bad Orb
Kontakt zu uns
Telefon: 0 60 52 – 92 87 76 0
Mobil: 0 175 / 4 36 48 55
E-Mail: info@koro-gmbh.de
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